Berliner Sonne
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Anlagen durch die Berliner Sonne – SolarAllianz Network SAN GmbH
Vertragsabschluss
Allgemeine Pflichten des Kunden bei Nutzung unserer Homepage
Rechte und Pflichten von der Berliner Sonne
Bedingungen und Voraussetzungen beim Kunden
Preise, Zahlung und Fälligkeit
Versand und Kosten
Gewährleistung
Herstellergarantien
Widerrufsbelehrung
Eigentumsvorbehalt
Haftung
Online-Streitbeilegung und alternative Streitbelegung
Datenschutz
Schlussbestimmungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der SolarAllianz Network SAN GmbH GmbH, Klixstr. 14, 13403 Berlin, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter HRB 136212 B, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Muntinga („SolarAllianz GmbH“ oder „wir/uns/unser“) und den natürlichen Personen, juristischen Personen und rechtlich verantwortlichen Partnerschaften („Kunde“ oder „Sie/Ihr”), welche die von uns auf unserer Webseite www.berliner-sonne.com dargestellten Leistungen nutzen möchten. Etwaige Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht, unabhängig davon, ob wir diese ausdrücklich abgelehnt haben oder nicht.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1. Vertragsabschluss
1.1
SolarAllianz GmbH betreibt unter der Domain www.berliner-sonne.com eine Homepage, auf der ein maßgeschneidertes Leistungspaket – von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme – hinsichtlich der Einrichtung einer Solaranlage oder eines Stromspeichersystems bestellt werden kann (das Gesamtleistungspaket je nach Wahl des Kunden nachfolgend bezeichnet als „Vorhaben“). Dabei können Sie zwischen der Bestellung einer Solaranlage, einer Solaranlage mit Stromspeicher oder eines Stromspeichers zum Nachrüsten, jeweils mit weiteren angebotenen Komponenten auswählen, die anschließend im jeweiligen Angebotsvorschlag (Ziffer 1.3) näher beschrieben werden (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Anlage“).
1.2
Die auf unserer Webseite dargestellten Beispiele stellen jeweils keine verbindlichen Angebote dar. Weiter stellen die errechneten Erträge bzw. Gewinne, die durch die Montage einer Anlage bzw. Durchführung eines entsprechenden Vorhabens erzielt werden, reine Prognosen dar und können den tatsächlichen Fall nicht abbilden.
1.3
Der Kunde gibt auf unserer Homepage durch Ausfüllen eines Webformulars zunächst Daten an, die für die Planung und Installation der Anlage von Bedeutung sind. Der Kunde kann diese Daten jederzeit ändern und einsehen, bevor er sie absendet. Auf Basis der uns übermittelten Daten und nach der weiteren Anforderung von Fotos des Hauses und bestehender Elektroinstallationen bzw. weiterer Dokumente (wie z.B. Zeichnungen) erstellen wir einen personalisierten Vorschlag über das Vorhaben zur Lieferung und Installation der Anlage („Angebotsvorschlag“). Mit Abschluss der Konfiguration durch den Kunden kann die gewählte Anlagenkonfiguration heruntergeladen werden. Jegliche Bindung an diesen Angebotsvorschlag durch SolarAllianz GmbH wird ausgeschlossen. Er dient lediglich der Aufforderung des Kunden, SolarAllianz GmbH auf Basis dieses Angebotsvorschlags die Schließung des Vertrages anzutragen (Ziffer 1.4). Der Angebotsvorschlag wird jeweils mit der Maßgabe erstellt, dass Ihr Hausanschluss mit einem geeigneten Zählerschrank entsprechend der Technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers ausgestattet ist. Insbesondere bei alten Hausanschlüssen kann ein Zählerschrankwechsel erforderlich werden, wobei dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Durch den Anschluss der Anlage kann der Netzbetreiber verlangen einen Wechsel des Stromzählers durchzuführen. Die Arbeiten und Kosten hierfür sind nicht im Angebotsvorschlag enthalten und werden vom Netzbetreiber durchgeführt und dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
1.4
Der Kunde gibt mündlich oder schriftlich seine Zusage zum nachkonfigurierten Angebot ab.Der Kunde ist 30 Tage nach Absendung an sein Auftrag gebunden. Der ggf. nach Ziffer 1.3 nachkonfigurierte Angebotsvorschlag ist dabei wesentlicher Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und SolarAllianz GmbH.
1.5
SolarAllianz GmbH kann innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Absendung des Auftrages durch den Kunden jenes per Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden annehmen. Für den Fall, dass der Kunde die Option „Beantragung einer Förderung/Finanzierung“ ausgewählt hat, steht der Vertrag unter der auflösenden Bedingung der Ablehnung oder Nichtgewährung der Förderung/ Finanzierung. Nichtgewährung liegt vor, wenn die Förderung nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten bzw. die Finanzierung nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach Annahme des Angebots beschieden wird.
1.6
Der Kunde wird nach Annahme des Angebotes aufgefordert, die im Angebotsvorschlag genannte Anzahlung binnen sieben (7) Tagen zu bezahlen. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, kann SolarAllianz GmbH vom Vertrag zurücktreten. Wird der Vertrag aufgelöst, wird diese Anzahlung von uns zurückgewährt.
1.7
Zur Überprüfung der Umsetzbarkeit des Vorhabens findet nach Vertragsschluss in der Regel eine Vor-Ort-Begehung durch unsere Fachinstallateure statt. Für den Fall, dass hierbei Abweichungen von den zuvor gemachten Angaben erkennbar werden, die eine Planungsänderung für die Anlage bzw. das Vorhaben erfordern, behält sich SolarAllianz GmbH das Recht vor, die versprochene Leistung unter Berücksichtigung der betroffenen Interessen entsprechend zu ändern. Dabei wird die Zumutbarkeit für den anderen Vertragsteil berücksichtigt. Sollte dabei auch eine Anpassung der Gegenleistung des Kunden notwendig werden, so sind solche Anpassungen, die zu Gunsten des Kunden wirken (günstigerer Preis) vom einseitigen Änderungsvorbehalt von SolarAllianz GmbH erfasst. Sollte eine Preiserhöhung notwendig werden, ist eine gemeinsame Vertragsanpassung zwischen dem Kunden und SolarAllianz GmbH vorzunehmen. Für den Fall, dass die Vor-Ort-Begehung ergibt, dass das Vorhaben auch unter Anpassung des Vertrages nicht möglich ist oder eine nötige Anpassung nicht stattfindet, ist der Vertrag rückabzuwickeln. Hierfür steht SolarAllianz GmbH ein entsprechendes Rücktrittsrecht zu.
1.8
Nach Vertragsschluss erhält der Kunde ein Vertragsdokument mindestens in Textform, in welchem auch der jeweilige Angebotsvorschlag, die AGB und die Widerrufsbelehrung zur dauerhaften Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.
2. Allgemeine Pflichten des Kunden bei Nutzung unserer Webseite
2.1
Zum Zwecke der Angebotserstellung müssen persönliche Daten wie Vor- und Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse übermittelt werden. Dabei dürfen Sie nicht den Namen einer dritten (realen oder erfundenen) Person verwenden, in der Absicht, sich als diese dritte Person auszugeben. Sie dürfen ausschließlich Ihren Realnamen verwenden.
2.2
Alle Kunden müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein. Wir behalten uns vor, in Verdachtsfällen weitere Informationen bzw. Unterlagen von Kunden anzufordern, um deren Existenz, Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit zu verifizieren.
3. Rechte und Pflichten von SolarAllianz GmbH
3.1
SolarAllianz GmbH verpflichtet sich, die bestellten Anlagen mangelfrei zu liefern und eine fachgerechte Montage der jeweiligen Anlage gemäß dem Vorhaben vorzunehmen.
3.2
Angaben der Hersteller zu bestellten/gelieferten Komponenten z.B. in Datenblättern oder anderen Herstellerproduktinformationen sind allein Sache der jeweiligen Hersteller. Diese Informationen macht sich SolarAllianz GmbH nicht zu eigen. Relevant für die Mangelfreiheit sind lediglich die Angaben des ggf. nach Ziffer 1.3 nachkonfigurierten Angebotsvorschlags. Angaben der Hersteller basieren in der Regel auf Idealbedingungen, die in der Praxis nicht vorkommen. Aus diesem Grund sind auch jegliche Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsanalysen unverbindlich.
3.3
SolarAllianz GmbH behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit bestimmter Komponenten solche mit vergleichbarer Qualität und Ausstattung zu liefern.
4. Bedingungen und Voraussetzungen beim Kunden
4.1
Der Kunde ist für die Bereitstellung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen verantwortlich, die die Installation der Anlage voraussetzt.
4.2
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Einrichtung der Solaranlage erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen vor dem Beginn der Installation der Anlage einzuholen, soweit diese notwendig sind. Dies gilt nicht, soweit SolarAllianz GmbH und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Vollmachtserteilung allein stellt noch keine ausdrückliche Vereinbarung dar.
4.3
Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude, worauf sich das Vorhaben bezieht, die Anlage tragen kann und er das betreffende Gebäude auf dessen Eignung, insbesondere die Tragfähigkeit des Daches, für die Installation einer solchen Anlage mittels Auftrag eines entsprechenden Fachmanns (Baustatiker) auf eigene Kosten auf Standsicherheit überprüft. Die Funktionstüchtigkeit einer ggf. bauseits vorhandenen Blitzschutz- und Überspannungsschutztechnik wird vorausgesetzt. Weiterhin muss im Gebäude ein Schutzpotentialausgleich in Form einer Haupterdungsschiene vorhanden sein. Dies gilt jeweils nicht, soweit SolarAllianz GmbH und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
4.4
Der Kunde ist verantwortlich für
die Überprüfung der für die Einspeisung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber dem Netzbetreiber; SolarAllianz GmbH weist darauf hin, dass es in seltenen Ausnahmefällen möglich sein kann, dass Netzbetreiber den Anschluss aus nicht von SolarAllianz GmbH zu vertretenen Umständen verweigern; die Nutzung ist dann nur für den Eigenverbrauch möglich;
die Bereitstellung eines Funkrundsteuerempfängers sowie ggf. weitere durch neue gesetzliche Vorgaben erforderlich werdende Komponenten oder Maßnahmen, wobei SolarAllianz GmbH abweichend davon den erstmaligen Einbau der erforderlichen Messeinrichtung, die für die Messung der in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten EEG-Strommengen erforderlich ist, koordiniert;
die Herstellung eines neuen bzw. Änderung und Aufrechterhaltung eines bestehenden Netzanschlusses zum Strombezug;
die Überprüfung der elektrischen Kundenanlage auf deren Eignung für die Anlage bzw. die Herstellung der Eignung der vorhandenen elektrischen Kundenanlage;
die Übernahme von Abgaben oder Umlagen, die auf die Einspeisevergütung oder den Eigenverbrauch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder danach erhoben werden;
die Einhaltung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung („EEG“) oder anderen gesetzlichen Vorgaben dem Anlagenbetreiber obliegenden Verpflichtungen und Mitwirkungspflichten für die Einspeisung des Solarstroms sowie den Erhalt der Vergütung (gemäß EEG), wie z. B. die Meldung an die Bundesnetzagentur
soweit SolarAllianz GmbH und der Kunde ausdrücklich nicht etwas anderes vereinbart haben. Die Vollmachtserteilung allein stellt noch keine ausdrückliche Vereinbarung dar.
4.5
Der Kunde erklärt außerdem, dass das Gebäude, auf dem die Anlage installiert werden soll, in seinem Eigentum steht oder er eine anderweitige Berechtigung zum Vertragsschluss hinsichtlich der Installation einer PV-Anlage für dieses Gebäudes besitzt.
4.6
Die in Ziffer 4.1 bis einschließlich 4.5 genannten Voraussetzungen sind vom Kunden rechtzeitig vor Installation der Anlage und auf dessen Kosten zu veranlassen und sind jeweils Voraussetzung unserer Leistungserbringung für die Installation der Anlage und Umsetzung des Vorhabens. Wir behalten uns vor, zum Zwecke der Verifizierung des Vorliegens der Voraussetzungen aus Ziffer 4.1 bis einschließlich 4.5 weitere Nachweise anzufordern.
4.7
Soweit zur Erbringung unserer Leistungen gemäß dem Vorhaben erforderlich, wird der Kunde uns bzw. den von uns beauftragten Dritten nach Terminabstimmung ungehinderten Zugang zu den Grundstücken, Gebäudeteilen bzw. Dachflächen, auf denen die Anlage installiert werden soll, gewähren.
4.8
Der Kunde ist verpflichtet, die Anlage nach erfolgter Installation unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften abzunehmen.
5. Preise, Zahlung und Fälligkeit
5.1
Alle Preise und Leistungen verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei diese ggf. gesondert ausgewiesen wird.
5.2
SolarAllianz GmbH ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen, sofern dies im Angebotsvorschlag ausgewiesen ist. Des Weiteren ist SolarAllianz GmbH berechtigt, eine Abschlagszahlung nach Lieferung und vor Montage der Solarmodule und/oder Stromspeicher zu verlangen. Die Abschlagszahlung beträgt maximal 70% des Gesamtpreises, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung nach Ziffer 1.6. Werden Solarmodule, Stromspeicher und andere Komponenten nicht zeitgleich geliefert, so ist SolarAllianz GmbH berechtigt, die Abschlagszahlung bereits nach der Lieferung der Solarmodule zu verlangen.
5.3
Sämtliche Zahlungen durch den Kunden erfolgen via Banküberweisung. SolarAllianz GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden an Dritte abzutreten. Neben Forderungen aus dem Verkauf, der Lieferung und Montage von Anlagen gilt dies auch für (Mit-) Eigentums- und Anwartschaftsrechte an den gelieferten Anlagen und sonstigen Waren sowie diesbezügliche Herausgabeansprüche, Gestaltungs- und sonstige Nebenrechte (z.B. Ansprüche aus Leistungsstörung wie etwa Ansprüche auf Schadensersatz oder Verzugszinsen im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden). Soweit dem Kunden eine Abtretung der Forderungen von SolarAllianz GmbH gegen ihn an die S-Factoring GmbH mitgeteilt oder in sonstiger Weise angezeigt worden ist, sind Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung insoweit nur an die S-Factoring GmbH, Markt 7, 04109 Leipzig, zu leisten.
5.4
Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Montage der vom Kunden bestellten Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter und/oder Speicher) oder – soweit diese nicht bei Montage erfolgt – unmittelbar nach erstmaliger technischer Inbetriebnahme der Anlage. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird der jeweilige Rechnungsbetrag – abzüglich etwaig geleisteter Vorauszahlungen – sieben (7) Tage nach Zugang der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig. Soweit infolge der Montage und des Betriebs einer von SolarAllianz GmbH gelieferten Anlage ein Wechsel des Stromzählers aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, werden abweichend von Satz 3.500€ der Rechnungssumme erst mit dem Datum des Zählerwechsels zur Zahlung fällig.
Klarstellend gilt, dass der Wechsel des Zählers nicht Bestandteil der Leistungen von SolarAllianz GmbH ist und im Regelfall vom ortsansässigen Verteilnetzbetreiber vorgenommen wird.
5.5
Sollten sich die Material- und/oder Installationskosten bis zum Liefertermin durch lieferantenbedingte Preiserhöhungen um mehr als 10% erhöhen im Vergleich zum Bestellzeitpunkt, so ist SolarAllianz GmbH berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nur, wenn die avisierte Lieferzeit größer als 4 Monate ist. Dabei sind anderweitig im Auftrag entstandene Kostenminderungen anzurechnen. SolarAllianz GmbH hat die Pflicht, den Auftragnehmer vor Lieferung der Komponenten über die Preiserhöhung zu informieren. Der Kunde hat das Recht die Preiserhöhung abzulehnen und damit vom Vertrag zurückzutreten.
5.6
Sollte der Kunde einen Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist erklären, so hängt die Vertragsauflösung von der Zustimmung von SolarAllianz GmbH ab. Stimmt SolarAllianz GmbH der Vertragsauflösung zu, sind bereits erfolgte Lieferungen an SolarAllianz GmbH zurückzugeben und der Kunde hat eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen.
6. Versand und Kosten
6.1
Die Lieferung der Waren gemäß dem Vorhaben erfolgt über einen externen Dienstleister. Das Versandrisiko tragen wir, wenn der Kunde Verbraucher ist.
6.2
Die entsprechenden Versandkosten werden im jeweiligen Angebotsvorschlag ausgewiesen.
7. Gewährleistung
7.1
Es gelten die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
8. Herstellergarantien
8.1
Einige Hersteller geben eigene Garantien aus. Diese macht sich SolarAllianz GmbH nicht zu eigen, auch wenn diese auf der Webseite von SolarAllianz GmbH dargestellt werden. Herstellergarantien kann der Kunde ausschließlich beim Hersteller geltend machen. SolarAllianz GmbH kann die Kommunikation zwischen Hersteller und Kunde übernehmen.
9. Widerrufsbelehrung
9.1
Ist der Kunde Verbraucher, hat er folgendes gesetzliches Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
SolarAllianz GmbH, Klixstr. 14, 13403 Berlin
Telefon: +49 30 419 379 20
E-Mail: info@solarallianz.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1
Die von SolarAllianz GmbH an den Kunden gelieferten oder montierten Anlagen, Komponenten oder sonstigen Waren („Waren“) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung nach Ziffer 5.3 („gesicherte Forderungen“) im Eigentum von SolarAllianz GmbH.
10.2
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Entgelts, ist SolarAllianz GmbH berechtigt, unter den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Waren auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
10.3
Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, gilt ergänzend Folgendes:
a.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Erfüllung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat SolarAllianz GmbH unverzüglich in Textform zu informieren, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen oder sonstige Vollstreckungsmaßnahme) auf die SolarAllianz GmbH gehörenden Waren erfolgen.
b.
Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß nachstehender Nummer (iii) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(i)
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Version 1.7 Seite 4/6Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt SolarAllianz GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren.
(ii)
Die aus dem Weiterverkauf der Waren oder der Erzeugnisse entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils von SolarAllianz GmbH, maximal jedoch in Höhe der gesicherten Forderungen, zur Sicherheit an SolarAllianz GmbH ab. SolarAllianz GmbH nimmt die Abtretung an. Die in dieser Ziffer 10 genannten Pflichten des Kunden gelten auch im Hinblick auf die abgetretenen Forderungen.
(iii)
Der Kunde bleibt neben SolarAllianz GmbH zur Einziehung der Forderung ermächtigt. SolarAllianz GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber SolarAllianz GmbH nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und SolarAllianz GmbH den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 10.2 geltend macht. Andernfalls kann SolarAllianz GmbH verlangen, dass der Kunde SolarAllianz GmbH in Textform die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben mitteilt, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den (Dritt-) Schuldnern die Abtretung anzeigt. Ferner ist SolarAllianz GmbH in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und/oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
c.
Soweit der realisierbare Wert der zur Sicherheit an SolarAllianz GmbH abgetretenen Forderungen den Gesamtbetrag der offenen gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, wird SolarAllianz GmbH auf Verlangen des Kunden die gewährten Sicherheiten im Übrigen freigeben.
11. Haftung
11.1
Unsere Haftung für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von uns bezüglich wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten beruhen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar sind, und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist;
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen;
die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie;
die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; das sind solche, auf Pflichten, Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf den vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
11.2
Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkungen von uns finden auch auf die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SolarAllianz GmbH Anwendung.
12. Online-Streitbeilegung und alternative Streitbelegung
12.1
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
12.2
Wir sind nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nehmen auch nicht freiwillig daran teil.
13. Datenschutz
13.1
Informationen zu unserem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten enthält unsere Datenschutzerklärung, welche Sie unter https://www.berliner-sonne.com/datenschutz abrufen können.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Auf Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
14.2
Erfüllungsort ist der Sitz von uns.
14.3
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – wenn der Kunde Kaufmann oder eine ihm nach § 38 ZPO gleichgestellte Person ist – ist unser Sitz. SolarAllianz GmbH bleibt ungeachtet dessen weiterhin berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
14.4
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.